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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine sog. Generalvollmacht. Sie soll vermeiden, dass später einmal die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht erfolgt. Mit der Generalvollmacht wird eine umfassende Befugnis zur Vertretung einer Person erteilt, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig wahrnehmen kann. Da die Generalvollmacht eine umfassende Vertretungsbefugnis beinhaltet, ist eine gerichtliche …

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