Die Vorsorgevollmacht ist eine sog. Generalvollmacht. Sie soll vermeiden, dass später einmal die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht erfolgt. Mit der Generalvollmacht wird eine umfassende Befugnis zur Vertretung einer Person erteilt, die aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbständig wahrnehmen kann. Da die Generalvollmacht eine umfassende Vertretungsbefugnis beinhaltet, ist eine gerichtliche Betreuerbestellung nicht erforderlich. Sind Immobilien vorhanden oder ein Handelsgeschäft, muss die Generalvollmacht allerdings notariell beurkundet sein. In allen anderen Fällen reicht die privatschriftliche Vollmachtserteilung aus.
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- 20. Juni 2019
- Betreuer, Betreuerbestellung, Generalvollmacht, Immobilien, Vollmachtserteilung, Vorsorgevollmacht
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Rechtsanwältin Eva Gerz ist seit 1998 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Erbrecht. Im Bereich des Erbrechts erfolgte eine Weiterbildung und Zertifizierung als geprüfte Testamentsvollstreckerin (DVEV). Sie ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Erbrecht und Familienrecht geht. Sowohl im Erbrecht als auch im Familienrecht setzt sich Frau Rechtsanwältin Gerz engagiert für die Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit liegt auch auf der Konfliktvermeidung, insbesondere durch die richtige Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Übergabeverträgen in vorweggenommener Erbfolge, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Verfasst von: Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Fachanwältin für Familienrecht Eva Gerz
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