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Eidesstattliche Versicherung

Im Erbrecht gibt es verschiedene Regelungen über Auskunftsansprüche (siehe Stichwort „Auskunftsanspruch“ unter A). Wer eine Auskunft schuldet, muss auf Verlangen auch an Eides Statt versichern, dass die erteilte Auskunft wahrheitsgemäß und vollständig ist. Der Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist vor Gericht einklagbar. Eine falsche eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Praktisch relevant ist der Anspruch …

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