Rückforderungsrechte

Vorweggenommene Erbfolge

Unter dem Begriff „vorweggenommene Erbfolge“ werden lebzeitige Übertragungen von Vermögen erfasst an Personen, die später einmal Erben sein würden. Praxisrelevant ist insbesondere die Immobilienübertragung von Eltern auf ein Kind. Es handelt sich um Schenkungen oder sog. gemischte Schenkungen (siehe Buchstabe G). Bei der gemischten Schenkung erbringt der Beschenkte eine Gegenleistung. Bei der Immobilienübertragung kommen als …

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