Zahlt der Mieter mehrfach unpünktlich seine Miete, kann der Vermieter nach Mahnung fristlos kündigen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Urteil vom 11.01.2006 – VIII ZR 364/04). Das Urteil des BGH liegt jetzt im Volltext vor. Das gefährliche für säumige oder nachlässige Mieter: Anders als bei der gesetzlichen Kündigungsmöglichkeit bei Rückstand mit zwei Mieten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB) kann der Mieter die wegen mehrfacher unpünktlicher Zahlungen erklärte Kündigung nicht durch Nachzahlung der Miete wirkungslos machen. Allerdings muss der Vermieter auch bei wiederholten unpünktlichen Zahlungen vor der Kündigung eine Abmahnung schreiben.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser
http://www.kuendigung.de

Der Jurist spricht übrigens von „Mietzins“, wenn der Volksmund „die Miete“ meint.

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.