Ein Oberarzt war heute mit seiner Klage auf Schmerzensgeld wegen Mobbing beim Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 25.10.2007 – 8 AZR 593/06) erfolgreich, nachdem sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht seine Klage zurückgewiesen hatten. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein Oberarzt (ein Neurochirurg), der durch den (externen) Chefarzt seiner Abteilung in seiner fachlichen Qualifikation herabgewürdigt wurde und deshalb mehrere Monate psychisch erkrankt ist, gegen seinen Arbeitgeber Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Die Entlassung des Chefarztes kann er allerdings normalerweise nicht verlangen. Anspruch auf das Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, an dem er nicht mehr den Weisungen des bisherigen Chefarztes untersteht, hat der Oberarzt nur dann, wenn ein solcher Arbeitsplatz in der Klinik vorhanden ist. Das Bundesarbeitsgericht verwies den Rechtsstreit an das Landesarbeitsgericht zurück, dass nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entscheiden muss.
Man freut sich, dass ein Mobbingfall zugunsten eines Mobbingopfers vom Bundesarbeitsgericht positiv entschieden wurde; leider gelang es wieder nur einem entsprechend hochqualifizierten Beschäftigten, seine Ansprüche auf Schmerzensgeld durchzusetzen. Juracity hatte bereits festgestellt, dass offenbar nur Führungskräfte mit ihren Mobbingklagen erfolgreich sind. Wie man sieht, braucht man auch einen langen Atem. Und (vermutlich) einen guten Rechtsanwalt.
Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.10.2007 – Aktenzeichen 8 AZR 593/06, Pressemitteilung
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Unsere Mobbingseiten werden empfohlen vom “Deutschen Ärzteblatt” (zum Artikel aus Februar 2006), in einem Beitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) aus Februar 2005, vom AUS-Portal der Universität Köln (zur Internetseite), vom Bayerischen Landesinstitut für Arbeitsschutz und Produktsicherheit (zur Internetseite), von den Industrie- und Handelskammern (zu den Internetseiten), von der Mitarbeitervertretung (DIAG MAV) des Erzbistum Köln (zum Artikel im DIAG MAV Kurier 2002), von Hüske/Wagner im Fachbeitrag: “Mobbing – was tun” in der Arbeitsrecht im Betrieb 2004 (zum Beitrag), sowie von zahlreichen Personalräten und Mobbinginitiativen im Netz.