Zum dritten Mal wurde nunmehr das Arbeitsgericht Hamburg wegen der Kitastreiks in der Hansestadt mit einer einstweiligen Verfügung angerufen, zum zweiten Mal untersagte es den Gewerkschaften, weiter für einen Gesundheitstarifvertrag zu streiken. Die erste Entscheidung war noch zugunsten der Gewerkschaften und der ErzieherInnen ausgegangen. Die 7. Kammer des Arbeitsgericht Hamburg (Aktenzeichen 7 Ga 2/09) meint jetzt, die geforderte Einrichtung von Gesundheitszirkeln widerspreche dem Verbot der Schiedsgerichtsbarkeit. Verdi hat bereits angekündigt, das Landesarbeitsgericht Hamburg anzurufen. In Sachen Kitastreik droht ein ähnlicher Flickenteppich unterschiedlichster Entscheidungen wie beim Bahnstreik. So hatten die Arbeitsgerichte Jena (vom 26.05.2009 – Aktenzeichen 4 Ga 2/09, Görlitz , Bautzen und Giessen den Kitastreik erlaubt.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte