Am 16.10.2007 hat der Landtag NRW das neue – aus Sicht der Beschäftigten un der Personalräte – verschlechterte Landespersonalvertretungsgesetz, genauer: Das „Gesetz zur Änderung des Personalvertretungsgesetzes und schulrechtlicher Vorschriften“ im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW verkündet. Die dort veröffentlichte Fassung ist ein sog. Artikelgesetz und damit für den praktischen Gebrauch nicht geeignet. Das Gesetz trit – soweit es die Änderungen des Personalvertretungsgesetzes betrifft – „am Tage nach seiner Verkündung in Kraft“, so der Gesetzestext. Das ist der 17.10.2007. Damit ist das Landespersonalvertretungsgesetz seit Mittwoch in Kraft. Es gilt damit ab sofort, jedenfalls bei neuen Beteiligungsfällen. Bereits eingeleitete Beteiligungsverfahren sind noch nach altem Recht durchzuführen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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