Rechtsanwalt Dr. Joachim Wichert von Arnecke Siebold in Frankfurt hat in der MDR 2009, 897 einen erhellenden und sehr praxisorientierten Fachaufsatz zur Rechtslage bei der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung bei Statusklagen von Selbständigen, die sich auf die Arbeitnehmereigenschaft berufen oder deren Status bestritten wird, veröffentlicht. Die Praxis der Rechtsschutzversicherer steht danach – wie so oft – nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Häufig verweigern Versicherungen die Deckung ganz oder sagen die Kostenübernahme nur unter der Bedingung zu, dass eine Rückzahlung erfolgt, wenn die Statusklage negativ ausgeht. Rechtsanwalt Dr. Wichert zeigt anhand eines praktischen Falls auf, dass diese Praxis unzulässig ist (nämlich gegen BGH vom 18.02.1992 – Aktenzeichen IV ZR 51/91) und gibt Tipps für die Behandlung solcher Mandate gegenüber der Rechtsschutzversicherung. Ein sehr empfehlenswerter Beitrag für jeden Arbeitsrechtsanwalt.

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Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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