Wegen Bestechung und Sozialversicherungsbetrugs ist der bekannte Spediteur Thomas Betz am Montag vom Stuttgarter Landgericht erwartungsgemäß zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Außerdem verhängte die Strafkammer eine Geldstrafe in Höhe von 2,16 Millionen Euro, die er neben der Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge im zweistelligen Millionenbereich stemmen muß. Warum Betz trotzdem auf freiem Fuß bleibt, berichtet der Reutlinger Generalanzeiger, der interessante Einblicke in einen langen Prozeß gibt. Im März letzten Jahres war der von Betz bestochene Vizepräsident mit einem milden Urteil (11 Monate Haft auf Bewährung und 15.000 Euro Geldstrafe) davongekommen, berichtete die Verkehrsrundschau.
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- 17. März 2008
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Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
Verfasst von: RA Michael W. Felser
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