Berentzen, ein bekannter Hersteller u.a. von eher hochpreisigem Apfellikör, geizt beim Sozialplan für entlassene Mitarbeiter. Dort ist eine Abfindungsformel mit 0,25 Gehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vorgesehen, schreibt das Mindener Tageblatt. Die Gewerkschaft NGG will den Sozialplan jetzt anfechten. Allerdings rechnet man sich dort (siehe ) keine großen Chancen aus.  Der Normzweck eines Sozialplans wird nach § 112 Abs 1 Satz 2 BetrVG nicht nur durch einen Ausgleich, sondern schon durch die Milderung der den Arbeitnehmern auf Grund der Betriebsänderung entstehenden wirtschaftlichen Nachteile erreicht. In seiner Entscheidung vom 28.04.2004 (Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 24.8.2004, 1 ABR 23/03) hat das Bundesarbeitsgericht eine Abfindungsformel, die eine Einigungsstelle beschlossen hatte und zwischen 0,15 und 0,32 Gehälter vorsah, akzeptiert.

Auch im Bereich Sozialpläne ist ein merklicher Abbau von bisher allgemein anerkannten Arbeitnehmerrechten zu verzeichnen. Immer mehr Sozialpläne sehen geringe Abfindungen vor neben einer Betriebsvereinbarung „Turboprämie“, mit denen den Arbeitnehmern der Kündigungsschutz abgekauft wird. So wird eine Sozialauswahl möglich, die kaum noch den Namen verdient.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält

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