Mietschulden aufgrund nicht gezahlter Arbeitslöhne sollen einen 40 – jährigen Koch aus Rommerskirchen nach dessen eigenen Angaben bewogen haben, mit einer Bombenattrappe diese „auszugleichen“.

Die Idee mit der Attrappe will dem Mann plötzlich und erst am Tattag gekommen sein. Der Mann war Anfang Juli 2007 in einem Großmarkt mit der Attrappe erschienen und hatte Geld gefordert. Dabei hatte er gedroht,

Sprengsätze im Markt zur Explosion zu bringen. Die Mitarbeiter des Marktes nahmen den Mann durchaus ernst. Dies brachte dem Mann zunächst einmal den Kasseninhalt, € 2.000,00 und nun auch eine 2 1/2 – jährige Freiheitsstrafe; verhängt vom Amtsgericht in Kerpen. Der Großmarkt erlitt darüberhinaus Verdienstausfallschaden, weil der Laden wegen der Suche nach Bomben bis zum Abend geräumt worden war. Insoweit dürfe dem Mann auch noch eine zivilrechtliche Inanspruchnahme drohen.

Da der Mann zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und in geordneten Verhältnissen lebt, hat er gute Aussichten, die Strafe im offenen Vollzug ableisten zu können.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Axel Willmann Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Quelle: Kölner Stadtanzeiger (Rhein-Erft) vom 18.09.2007

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