Bundespolizei

Körpergröße als Einstellungskriterium für Beamte?

Eine bestimmte Mindest-Körpergröße darf im höheren Dienst der Bundespolizei nicht zur Voraussetzung für eine Einstellung gemacht werden, entschied das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein am 26. März 2015.  Die Nichtberücksichtigung „kleinerer“ Bewerber stellt eine unzulässige Diskriminierung von Frauen dar, die nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sei. Die Klägerin hatte sich als Volljuristin mit beiden juristischen Staatsexamina im …

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Veröffentlicht am: 3. Juni, 2015 von RA Michael W. Felser
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