Elterngeld

Kurzarbeit und Elterngeld

Kurzarbeit schadet beim Elterngeld in der Elternzeit Kurzarbeit bedeutet immer weniger Geld (60 bzw. 67 % ohne Aufstockung durch den Arbeitgeber), aber es kann sogar das spätere Familieneinkommen werdender Eltern nach dem Ende der Kurzarbeit verringern. Dann nämlich, wenn eine Kurzarbeiterin oder ein Kurzarbeiter, die Nachwuchs erwarten,  während der Elternzeit Elterngeld bezieht. Elterngeld: Bezugszeitraum 12 …

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Veröffentlicht am: 10. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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