Mietrecht

Amtsgericht Brühl: Fristlose Kündigung nach Mieterstreit

Zoff unter Mietern kann auch eine fristlose Kündigung nach sich ziehen, das entschied das Amtsgericht Brühl (Aktenzeichen 22 C 433/07).  Im vom AG Brühl entschiedenen Fall hatte der Ehemann einer Mieterin einen anderen Hausbewohner getreten und mit einer Zange gegen den Kopf

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Veröffentlicht am: 3. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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