Reisezeit

Reisezeiten im Aussendienst sind Arbeitszeit

und müssen bezahlt werden, auch die Fahrt vom Homeoffice zum Kunden, das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 292/08). Das Urteil hat große Relevanz zur Aussendienstmitarbeiter und Vertriebsmitarbeiter mit Homeoffice. Das beklagte Unternehmen wollte dem Servicemitarbeiter die tägliche Fahrt vom Homeoffice zum ersten Kunden und zum letzten Kunden nur bezahlen, wenn …

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Veröffentlicht am: 10. Juli, 2009 von RA Michael W. Felser
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