Ruhen

Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung bei Turboprämie – LSG Hessen vom 22.6.2012

Die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag mit Turboprämie kann zu einer Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld und einer Sperrzeit führen. So geschehen bei einer Betriebsratsvorsitzenden in Hessen. Die Arbeitsagentur hatte „zutreffend den Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe für die Zeit vom 1.Oktober 2010 bis 23. Dezember 2010, das Ruhen des Anspruchs der Klägerin auf Arbeitslosengeld …

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Veröffentlicht am: 21. Juli, 2012 von RA Michael W. Felser
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