Scheinselbständig

Physiotherapeuten in fremder Praxis sind selbständig

Physiotherapeuten, die in der Praxis eines anderen Physiotherapeuten gegen Honorar tätig sind, ohne selbst mit der Krankenkasse abrechnen zu dürfen, sind selbständig und nicht scheinselbständig. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie ein prozentual anteiliges Honorar erhalten, so die Rechtsprechung: „Gemessen an dem Vertrag, den die Antragstellerin und B mit Wirkung ab 1. November 2007 geschlossen …

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Veröffentlicht am: 12. Juli, 2011 von RA Michael W. Felser
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