Videoleinwand

Felser Rechtsanwälte vertreten Veranstalter einer Versammlung mit 40.000 Teilnehmern

Anlässlich einer Versammlung mit 40.000 Teilnehmern in Köln-Deutz am 31. Juli 2016 vertraten Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte die rechtlichen Interessen des Veranstalters in versammlungsrechtlichen Angelegenheiten. Zuvor hatte die Kölner Polizei ihm die Aufstellung einer Videoleinwand auf der Bühne untersagt. Zu der Versammlung mit dem Thema „Ja zur Demokratie – Nein zum Staatsstreich“ rief ein breites …

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