Immer noch wird in Betrieben der Metallbranche das Entgeltrahmenabkommen eingeführt und werden Arbeitnehmer in den ERA TV eingruppiert. In fast 50 % der von uns überprüften Fälle fanden sich Fehler bei der Eingruppierung in den ERA TV (Entgeltrahmenabkommen NRW). Die Eingruppierung  sollte man jedenfalls durch einen spezialisierten Anwalt überprüfen lassen. Viele Anwälte können mit den Begriffen Überschreiter und Unterschreiter nichts anfangen. Dann sollte man sich einen Anwalt suchen, der sich mit dem Tarifrecht in den Metallbetrieben auskennt. Mitglieder der IG Metall erhalten dort sachkundigen Rat.

Was Sie selbst tun können:

Informieren Sie sich bei Ihrem Betriebsrat über den Stand der ERA-Eingruppierung.
Erstellen Sie bei der Ersteingruppierung nach dem Entgeltrahmenabkommen eine eigene Aufgabenbeschreibung: Halten Sie fest, was Sie entsprechend Ihrer Arbeitsaufgabe tun.
Stellen Sie diese Informationen dem Betriebsrat zur Verfügung.
Unterstützen Sie den Betriebsrat bei der Überprüfung der Ersteingruppierung des Arbeitgebers.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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