Es geht wieder los wie bei der Bahn. Zwei Juristen, drei Meinungen. Das Arbeitsgericht Hamburg hat jetzt in Hamburg den Antrag der Arbeitgeberseite auf eine einstweilige Verfügung abgelehnt, mit der der Kita-Streik untersagt werden sollte. Das Arbeitsgericht Kiel hatte die Streiks noch verboten, weil angeblich die Verhandlungsspielräume noch nicht ausgelotet sind. Bei „Spielräume“ denken die Juristen immer an „Ermessenspielraum“ und „Beurteilungsspielraum“ und halten sich normalerweise schön zurück. Wenn sich Arbeitsgerichte bei der Unternehmerfreiheit aus der Unternehmensführung heraushalten, sollten sie das auch bei der Arbeitskampfführung tun. Die Entscheidung des Arbeitsgericht Hamburg, das jedenfalls einen Eingriff in den Kitastreik per Schnellschuss abgelehnt hat, ist daher in jedem Fall weiser.

Selbst eine „höhere“ Lösung zur Vermeidung eines Flickenteppichs unterschiedlichster Entscheidungen von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten durch eine Sonderzuständigkeit des Bundesarbeitsgerichts dürfte dagegen nur die zweitbeste Lösung sein.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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