entschied das Arbeitsgericht Köln heute durch die Vorsitzende Richterin Dr. Poeche. Die notwendige Gegnerfreiheit fehle, die Satzung nenne Arbeitnehmerinteressen erst an zweiter Stelle und ausserdem liessen Unterlagen der Kölner Staatsanwaltschaft den Schluß zu, daß die GNBZ in erheblichem Umfang durch die Arbeitgeberseite gesponsert worden ist. Verdi hatte Strafanzeige gegen die GNBZ erstattet. Der Rechtsanwalt der GNBZ konnte zur Erhellung nicht beitragen, weil er erst vor zwei Tagen mandatiert wurde. Mehr beim WDR.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte