das bestätigt ein Beitrag von Hanau, Arbeitsrechtsdoyen und Emeritus der Kölner Universität, und Dieterich, dem Ex-Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, das auf den Seiten der Böckler-Stiftung nachgelesen werden kann. Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz können die Tarifvertragsparteien bis zum 31.3.2008 beantragen, in das Gesetz aufgenommen zu werden. Mit EU-Recht, insbesondere der Dienstleistungsrichtlinie, und der Verfassung sei eine solche Möglichkeit vereinbar, so Hanau und Dieterich. Die beiden prominenten Arbeitsrechtler sprechen sich für eine Ausweitung auf die Zeitarbeit aus. Die Diskussion ist aktuell, wie der Fall der Postmindestlohnverordnung und der Zeitarbeitstarifvertrag der CGM zeigt: Insbesondere in der letzten Zeit werden angemessene, von anerkannten Tarifparteien vereinbarte Tarifregelungen durch Vereinbarungen mit Kleinstgewerkschaften und Scheingewerkschaften unterlaufen. Die Tarifexperten der Hans-Böckler-Stiftung beantworten die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn.

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