Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der den BAT in den Landesbehörden abgelöst hat, regelt nur die Arbeitsbedingungen wie Urlaub, Kündigungsfristen, Entgeltfortzahlung etc. Die Gehaltshöhe ergibt sich dagegen aus den Entgelttabellen zum TV-L, die regelmäßig in Verhandlungen oder wie derzeit nach Streiks fortgeschrieben werden. Die Entgelttabelle für das Tarifgebiet West ab dem 1.1.2008 finden Sie nachstehend als PDF Datei.

Entgelttabelle_TV-L_Länder_West_2008

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