Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder – TV-L. Die Höhe des monatlichen Verdienstes richtet sich nach der Entgeltgruppe (EG 1 bis EG 15) und den Entgeltstufen (1 bis 6). Ein Ortszuschlag wie im BAT existiert nicht mehr. In der Tabelle zum TV-L wird jeder Entgeltgruppe/Entgeltstufe ein Betrag in Euro zugeordnet, der das Monatsentgelt (Tabellenentgelt) ergibt.

>>> Entgelttabelle_TV-L-West_ab_Maerz_2009.pdf
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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