Die geplante Erhöhung des Kindergelds sowie die Änderungen der steuerlichen Freibeträge für Kinder machen eine Änderung der sog. „Düsseldorfer Tabelle“ erforderlich. Die Tabelle hat zwar keine Gesetzeskraft. Sie ist aber die wichtigste Entscheidungshilfe zur Bestimmung des Kindes- und Ehegattenunterhalts. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird die neue Tabelle
am 05.01.2009 in einer Pressekonferenz vorstellen. Wir werden entsprechend berichten. Die aktuelle Tabelle sowie Vortabellen finden Sie hier.
Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Quelle: Presseerklärung