Das OLG Köln hat mit einer Pressemitteilung die neuen Unterhaltsleitlinien ab dem Jahresbeginn 2010 vorgestellt. Die Änderungen des Unterhaltsrechts 2008 und die hierauf beruhende Rechtsprechung des BGH und des OLG Köln wurden entsprechend berücksichtigt. Die Leitlinien sollen und können den

Familienrichter allerdings nicht binden. Immer soll der Einzelfall angemessen gelöst werden. Grundsätzlich soll jedoch eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im Gerichtsbezirk erzielt werden.

Die Neufassung der Leitlinien setzt sich auch mit dem Fall der Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen und dem neuen Ehepartner auseinander.

Hinsichtlich der Zahlbeträge wird auf die aktuelle „Düsseldorfer Tabelle 2010“ verwiesen. Diese ist ebenfalls zum 01.01.2010 geändert worden. Die Tabellensätze für Kindesunterhalt wurden zum Teil kräftig erhöht. Damit werden Kinder auch im OLG Bezirk Köln deutlich mehr Unterhalt bekommen.

Eltern, die für ihre Kinder Unterhalt beziehen, sollten sich also anwaltlich beraten lassen und gegebenenfalls eine sog. Abänderungsklage in Betracht ziehen. Näheres zur Abänderung von Unterhaltstiteln finden Sie hier.

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte 

Axel Willmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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