Unfall im Urlaub

In lockerer Folge berichten wir hier über getrübte Urlaubsfreunden aufgrund eines Unfalls im Urlaub. Besonders ärgerlich ist es, wenn einem so etwas in der schönsten Jahreszeit passiert. Und wenn der Unfall auch noch im Ausland passiert, ist das alles möglicherweise noch ärgerlicher: Denn die Regulierung richtet sich immer nach dem Recht des Unfallortes. Die Regulierung kann erhebliche Unterschiede zu Deutschland aufweisen. Über Spanien, Frankreich, Unfall in Italien hatten wir schon berichtet. Die Folge wird natürlich fortgesetzt. Unabhängig vom Reiseland kann aber vorgesorgt werden.

Hierzu gehören folgende Versicherung ins Gepäck:

Um Abschleppkosten, Unterbringung, Fahrzeugverbringungskosten, Heimreise etc. abzusichern, bietet sich ein Verkehrschutzbrief an. Dieser ist bei den Automobilclubs und auch Versicherungen erhältlich.

Wer Schäden am Fahrzeug absichern will und über keine Vollkaskoversicherung verfügt, kann eine Kurzvollkaskoversicherung für die Urlaubszeit abschließen. Dies ist sinnvoll, weil im Ausland oft wesentlich geringerer Schadenersatz gezahlt wird. Auch bei einem Mitverschulden hilft diese Versicherung.

Anwalts- und Gerichtskosten werden im Ausland oft nicht übernommen. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen. Dieses hilft auch, wenn einem im Zusammenhang mit dem Unfall eine Straftat vorgeworfen wird. Eventuelle Strafkautionen können von der Versicherung ebenfalls gestellt werden.

Am wichtigsten könnte eine Auslandskrankenversicherung sein. Dann kann man sicher sein, dass unabhängig von der Schuldfrage und den ausländischen Regulierungsmodalitäten die Genesung nicht an Geldfragen scheitert.

Mehr zu Unfällen im Ausland finden Sie hier.

Unsere Kanzlei verfügt für den Fall eines Unfalls im Ausland über ein Netzwerk versierter Verkehsrechtsanwälte.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Vertrauensanwalt des Automobilclub Europa e.V.
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

 

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