so das OLG Köln in seinem heute bekanntgewordenen Beschluß (OLG Köln 5 W 117/06). Ein Dachdecker hatte nach einem Polterabend brav das Auto stehen lassen. Mit 1,63 Promille im Blut hatte er auf dem Heimweg eine Linkskurve aber auch mit dem Fahrrad nicht mehr geschafft und verlor deshalb den Versicherungsschutz aus seiner privaten Unfallversicherung mit einem Aachener Versicherungsunternehmen (dreimal dürfen Sie jetzt raten …). Das OLG führt den Unfall auf die Alkoholisierung zurück, weil die Strassenverhältnisse eigentlich gut waren.

Bitter: Der Mann liegt seitdem im Koma, weil er sehr unglücklich aufschlug. Ich meine: Da könnte sich ein Versicherer auch mal menschlicher zeigen.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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