cnt_top-bild_rheinzeit.jpgDie beiden sympathischen Moderatorinnen der Rheinzeit, Angela Knobloch und Melanie Bergner, echte Zwillinge übrigens, haben mich gestern live „vernommen“ zu Fragen rund um das Weihnachtsgeld. Ob ein Rechtsanspruch besteht, wer es bekommt, welche Branchen, in welcher Höhe, ob auch Teilzeitjobber und Zivis Weihnachtsgeld bekommen und viele andere Fragen. Nur bei der Frage, ob es auch für Menschen, die von Hartz IV leben müssen, Weihnachtsgeld gibt, musste ich passen. Gerne hole ich die Antwort hier nach: Es gibt ein sogenanntes Weihnachtsgeld, also eine Sonderleistung, von der man den Mehrbedarf Weihnachten bestreiten könnte, leider nicht (mehr). Bundestag und Rechtsprechung sind hier hartherzig: Grundsätzlich ist mit dem Hartz IV-Regelsatz zur Erhaltung und Sicherung des Lebensbedarfes auch der Bedarf für Weihnachten abgedeckt“, urteilten die Richter des Hessischen Landessozialgerichts (Aktenzeichen L 9 B 154/06 AS). Das monatlich 76 Cent für Kindergeschenke vorgesehen sind, deckt der Bedarf ein Weihnachtsgeschenk im Wert von 9 Euro, wenn man dafür den Geburtstag auslässt. Die meisten Behörden lehnen Anträge auf eine besondere Weihnachtsbeihilfe ab. Einzelne Kommunen (Burghausen) scheinen aber eine weihnachtliche Lösung gefunden zu haben, die Nachahmer finden sollte.
Wir erinnern uns an die Weihnachtsgeschichte …

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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