RA Felser Brühl

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Juracity: Abfindungsrechner

Mit dem Abfindungsrechner können Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung bzw. eines zur Vermeidung einer betrieblich begründeten Kündigung abgeschlossenen Aufhebungsvertrag s prüfen, in welcher Höhe eine Abfindung üblich ist. Der Abfindungsrechner dient nicht der Berechnung der auf die Abfindung bzw. das Gesamteinkommen im Zuflussjahr entfallenden Steuer.

Achtung: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung oder krankheitsbedingten Kündigung sind andere Regeln zu beachten, die Abfindung muss daher individuell geprüft werden.

Wenn Sie einen auf das Kündigungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt suchen, werden Sie auf Kuendigung.de, dem großen Spezialportal zum Thema Kündigung fündig.

Um mit Hilfe unseres Abfindungsrechners überprüfen zu können, wie hoch die zu erwartende Abfindung ist oder ob die angebotene Abfindung bei einem betriebsbedingten Hintergrund ausfallen kann, füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder aus (die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert):

Ihre Angaben:
Wie lange waren Sie bis zur Kündigung im Unternehmen beschäftigt? weniger als 6 Monate länger als 6 Monate: Jahre
Wie hoch war Ihr Bruttomonatsgehalt? (im Zweifel: letzte Jahresbruttoabrechnung durch 12 teilen, auf volle Euro abrunden) Euro
Ihr Unternehmen hatte diese Größe nicht mehr als 10 Arbeitnehmer
11 bis 50 Arbeitnehmer
51 bis 500 Arbeitnehmer
mehr als 500 Arbeitnehmer
Besonderheiten Ich bin Betriebsratsmitglied / Ersatzmitglied
Es besteht bei mir Kündigungsschutz wegen Schwerbehinderung
Es besteht bei mir Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Elternzeit
Ihr Ergebnis: