Verbeamtung: Aussagekraft des BMI für die gesundheitliche Eignung

Eine Verbeamtung scheitert immer öfter daran, dass die Bewerber wegen Übergewicht abgelehnt werden. Auch Übernahmen in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit werden wegen zu hohem BMI (Body Maß Index) abgelehnt oder die Probezeit des Beamten verlängert. Dann ist Diät angesagt. Dabei wies im Jahre 1999 nur noch die Hälfte bis ein Drittel der Bevölkerung einen medizinisch gewünschten BMI bis 24,9 auf. Gemäß Mikrozensus-Zusatzerhebung aus dem Jahre 2003 waren 12,3 % der Männer und 11,3 % der Frauen ab 18 Jahren adipös (d. h. BMI 30 oder höher).

Dabei wird der BMI – leicht zu handhaben – zu Recht kritisiert. Die Aussagekraft ist nämlich begrenzt, da der Körperbau und die Muskelmasse sehr unterschiedlich sein können. Inzwischen weiß die Medizin, dass der sportliche Mops meist gesünder ist als die unsportliche Bohnenstange. Wenn schon Dienstärzte die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis feststellen, darf man sicher mehr an medizinischer Intelligenz und Differenzierung erwarten als der schlichte Verweis auf den BMI, den sogar der Autor mit wenigen Fragen ermitteln könnte. Trotzdem wenden die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes den BMI mechanisch an und versperren so immer mehr jungen Menschen mit zweifelhafter Begründung den Zugang zu ihrem Wunschberuf, z.B. als Lehrerin oder Feuerwehrmann.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt

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