BVerwG: Feuerwehrbeamten steht Mehrarbeitsentschädigung für Bereitschaftsdienst zu

Feuerwehrbeamte können sich freuen: Das Bundesverwaltungsgericht gab ihnen in mehreren Urteilen recht und sprach ihnen Entschädigung für die anstrengenden 24 h-Bereitschaftsdienste zu, durch die die europarechtliche Höchstarbeitszeit von 48 h nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie überschritten wurde. Die Vorinstanzen hatten noch Abzüge gemacht, das Bundesverwaltungsgericht stellte nun klar, daß die gesetzlich für Mehrarbeit vorgesehene Besoldung den fleißigen Feuerwehrbeamten zu 100 % zusteht. Je nach Besoldungsgruppe können Feuerwehrbeamte in Berlin zwischen 25000 und 30000 Euro Nachzahlung verlangen, in Hamburg zwischen 12000 und 15000 Euro. Allerdings nur, soweit die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Ansprüche auf die Mehrarbeitsvergütung verjähren nach drei Jahren. Die Urteile dürften für alle Beamten relevant sein, denen für Bereitschaftsdienst keine Mehrarbeitsvergütung gezahlt wurde. Geklagt hatten 23 Feuerwehrbeamte aus Berlin und Hamburg, die zwischen Januar 1999 und Dezember 2006 zwischen 600 bis 1630 Stunden Mehrarbeit geleistet hatten.

Quelle:

Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26.07.2012 – 2 C 70.11, 2 C 14.11, 2 C 15.11, 2 C 16.11, 2 C 17.11, 2 C 18.11, 2 C 19.11, 2 C 20.11, 2 C 21.11, 2 C 22.11, 2 C 23.11, 2 C 24.11, 2 C 25.11, 2 C 26.11 und 2 C 28.11. bis 2 C 36.11),

Kommentierungsfunktion ist momentan abgeschaltet.