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Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag

Die Gleichung, ein Abwicklungsvertrag sei ein Aufhebungsvertrag, ist vertragsrechtlich und insbesondere arbeitsrechtlich falsch, sozialversicherungsrechtlich aber richtig. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit nach § 144 SGB III enthalten zum Abwicklungsvertrag folgende Hinweise:

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Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
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Muster Abwicklungsvertrag

Der Abwicklungsvertrag beendet im Unterschied zum Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht, er regelt die Beendigungsmodalitäten nach einer Kündigung. Sozialversicherungsrechtlich, d.h. bei der Sperrzeit, machen die Sozialgerichte und die Arbeitsagenturen aber keinen Unterschied. Mehr denn  je gilt bei Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag, dass eine anwaltliche Beratung unverzichtbar ist, wenn man keine Sperrzeit oder keinen Verlust des Sozialversicherungsschutzes riskieren …

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsaufgabe: Häufiger Sperrzeit durch die Arbeitsagentur?

Die FAZ berichtete am 05.01.2008 über einen Anstieg der Anzahl der von Arbeitsagenturen verhängten Sperrzeiten im Jahr 2007 gegenüber dem Jahr 2006. Hintergrund des Anstiegs sollen die Verschärfungen der Regelungen bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern sein. Die

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Veröffentlicht am: 29. März, 2008 von RA Michael W. Felser
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Abwicklungsvertrag

Laien bringen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag häufig durcheinander. Schön, wenn das höchste deutsche Arbeitsgericht definiert, was ein Abwicklungsvertrag ist: „Mit einem Abwicklungsvertrag vereinbaren die Parteien

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Veröffentlicht am: 6. Dezember, 2007 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag: Arbeitsagentur sorgt manchmal für böse Überraschung

deshalb ist es besser, man informiert sich vorher. Das geht z.B. auf unseren Kanzleiseiten im Arbeitsrechtslexikon unter dem Stichwort “Aufhebungsvertrag” oder auf den Internetseiten von Juracity zum Thema “Aufhebungsvertrag”. Dort findet man neben aktueller Rechtsprechung entsprechend praxisnahe Tipps aus Verbraucherzeitschriften und Karrieremagazinen und von unseren Anwälten. Z.B. auf welcher Basis die Arbeitsagentur entscheidet

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Veröffentlicht am: 16. April, 2007 von RA Michael W. Felser
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