Abwicklungsvertrag = Aufhebungsvertrag
Die Gleichung, ein Abwicklungsvertrag sei ein Aufhebungsvertrag, ist vertragsrechtlich und insbesondere arbeitsrechtlich falsch, sozialversicherungsrechtlich aber richtig. Die Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Sperrzeit nach § 144 SGB III enthalten zum Abwicklungsvertrag folgende Hinweise:
Weiterlesen >
Veröffentlicht am: 5. September, 2008 von RA Michael W. Felser
Stichwörter (Tags):