Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder – TV-L. Im Osten der Republik beträgt das Tabellenentgelt immer noch nur 92, 5 % des Tabellenentgelts der Kolleginnen und Kollegen im Westen. Immerhin haben die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Tarifeinigung 2009 einen großen Schritt auf die 100 % Angleichung getan.

>>> Entgelttabelle_TV-L-Ost_ab_Maerz_2009

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte

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