Rechtsanwalt Michael Felser sollte eigentlich zum Thema „Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmassnahmen“ referieren. Es zeigte sich aber bereits bei der Vorstellungsrunde, das den Teilnehmern vor allem das Thema „Leistungsentgelt nach § 18 TVÖD“ auf den Nägeln brannte. Denn der TVÖD gibt nur den Rahmen vor und sieht eine Umsetzung in Betrieben und Dienststellen bis zum 1.1.2007 vor. Wird die Regelung in den Betrieben und Dienststellen nicht umgesetzt, wandert ein Teil des für die leistungsorientierte Vergütung vorgesehenen Geldes in den Topf und wird nicht ausgezahlt.

RA Felser zeigte sich flexibel und lotete gemeinsam mit den Teilnehmern den tarifrechtlichen Rahmen des Leistungsentgelts auf. Dabei kamen auch die Erfahrungen aus der privaten Wirtschaft zum Thema „Leistungsabhängige Vergütung“ und Zielvereinbarungen nicht zu kurz. Die Personalräte gaben sich skeptisch bezüglich der Praxistauglichkeit der vorgesehenen Regelungen und sahen zahlreiche Probleme bei der flächendeckenden Umsetzung. Bereits Vorbereitung, aber erst recht Umsetzung und Überprüfung würden zu einem hohen zusätzlichen Aufwand führen. Gemeinsam wurden Lösungsmöglichkeiten entwickelt.

Bereits im Frühjahr 2006 hatte Felser zum Thema „Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) und seine Umsetzung und Anwendung“ vor Personalleitern und Personalräten des Bezirksverbandes referiert.

Am 8.11.2006 wird die durch langjährige Erfahrung mit dem Thema ausgewiesene Expertin für das Thema „Leistungsentgelt“, Frau Dr. Karin Tondorf, die Ver.di in den Tarifverhandlungen beriet, das Thema mit den Personalräten noch einmal auf der Basis eines Entwurfs einer Rahmendienstvereinbarung des Bezirksverbandes diskutieren. Diese Veranstaltung ist allen Personalräten wärmstens zu empfehlen.

Der Pfalzverband stellt auf seinen Seiten wichtige Infos zum Thema zur Verfügung (hier >>>>)

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