Wie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di mitteilt, konnte mit dem Bund, vertreten durch das Bundesinnenministerium, am Freitag, 25. August 2006, der Tarifvertrages zum Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV Bund) vereinbart werden. Der den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ablösende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) sieht vor, dass ein Teil des Entgeltes zukünftig als Leistungsentgelt gezahlt wird. Der neue LeistungsTV Bund regelt, wie die Leistung bewertet und wie das Leistungsentgelt berechnet wird.

Jetzt fehlt nur noch die neue Entgeltordnung, die die bisherigen Vergütungsordnungen mit entsprechend reduzierten Vergütungsgruppen und Tätigkeitsmerkmalen ablöst.

Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Felser

http://www.bundesangestelltentarifvertrag.de: Infos zu BAT und TVÖD

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