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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Bundesverwaltungsgericht zum Verfahren bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

Ein Beamter kann wegen Dienstunfähigkeit bei geschmälerten Bezügen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden. Dies sieht bei Bundesbeamten § 42 BBG (Bundesbeamtengesetz) so vor. Hat der Dienstherr Zweifel an der Dienstfähigkeit eines Beamten, so kann er den Beamten amtsärztlich auf seine Dienstfähigkeit untersuchen lassen, § 42 I Satz 3 BBG. Allerdings kann auch der Beamte …

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Veröffentlicht am: 21. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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EuGH zu Doping, Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit

Das Thema Doping im Leistungs- und Berufssport beherrscht angesichts der unerfreulichen jüngsten Ereignisse rund um die derzeitige Tour de France nicht nur die Medien und die öffentliche Meinung. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich kürzlich erneut mit dem Thema Doping im Sport befaßt und dabei eine frühere Entscheidung des EuGH vom 30.09.2004 – T-313/02 …

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Veröffentlicht am: 19. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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Reiseveranstalter muss die Sicherheit der Rutsche prüfen

Der für das Reisesrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes wies mit Urteil vom 18.07.2006 – X ZR 142/05 – die Revision des beklagten Reiseveranstalters zurück. Der beklagte Reiseveranstalter hatte sich gegen die Vorinstanzen zur Wehr gesetzt, die den Angehörigen eines elfjährigen Kindes, welches auf einer Pauschalreise bei der Benutzung der in der Hotelanlage befindlichen Wasserrutsche …

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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt – doppelt genäht hält nicht besser!

In vielen standardisierten Arbeitsverträgen verwenden Arbeitgeber Klauseln, wonach „die Zahlungen von Sonderleistungen freiwillig“ erfolgen, „die Zahlung von Sonderleistungen frei widerruflich“ ist oder gar „Zahlungen von Sonderleistungen freiwillig und jederzeit widerruflich“. Letztere Kombination aus Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt sind früher auch in der Rechtsprechung als zulässig erachtet worden. Durch die Änderungen die die Schuldrechtsreform mit sich gebracht …

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Veröffentlicht am: 18. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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Ärztliches Berufsrecht: Unzulässige Werbung eines Zahnarztes im Telefonbuch

Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte mit seiner nunmehr bekannt gewordenen aber nocht nicht rechtskräftigen Entscheidung – 19 K 1581/05.T – den Vorwurf der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe, dass es sich bei der Werbung des betroffenen Zahnarztes um ein Berufsvergehen und damit um einen Verstoß gegen die Berufsordnung handele, welches mit einer Geldbuße von 2.000 € zu ahnden sei. …

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Veröffentlicht am: 13. Juli, 2006 von RA Michael W. Felser
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