RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".
Das arbeitsgerichtliche Verfahren zeichnet sich besonders durch den nach § 54 ArbGG obligatorisch vorgesehenen Gütetermin aus. Eine Vielzahl arbeitsrechtlicher Verfahren werden in diesem zumeist zügig anberaumten Termin einer raschen Erledigung durch Vergleich zugeführt. Daher ist das persönliche Erscheinen trotz anwaltlicher Vertretung oft sinnvoll, weil dann die Parteien bereits im Termin eine verbindliche Regelung zur Befriedung …
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Der BGH entschied mit Urteil vom heutigen Tage – VI ZR 323/04 – über die Klage einer Patientin, die den beklagten Arzt nach einer Implantation eines zementfreien Hüftgelenksendoprothese mittels eines computerunterstützten Fräsverfahrens, bekannter unter dem Stichwort Robodoc, wegen Schädigung eines Nerves auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. Wie auch das erstinstanzliche Landgericht Frankfurt am Main und …
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Zu Zeiten der Weltmeisterschaft beschäftigen sich auch die Gerichte mit dem Thema Fußball. So hatte das Landgericht München I über eine Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Stürmers zu entscheiden, der bei einem Bayernligaspiel mit dem Torwart der gegnerischen Fußballmanschaft zusammengeprallt war und sich erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Mit Urteil vom 08.06.2006 – 34 O 13010/05 – …
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Das LAG Berlin (Az.: 13 Sa 94/06) hat sich in einem Urteil mit Fragen ordentlicher Unkündbarkeit, der personenbedingten Kündigung wegen wechselnder Kurzerkrankungen und der Zwei-Wochen-Frist nach bei außerordentlichen Kündigungen (z.B. § 626 II BGB, § 54 II BAT) befaßt. Zum Sachverhalt: Eine ordentlich unkündbare Arbeitnehmerin fiel häufig wegen wechselnder Erkrankungen aus. Nach Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit …
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Mit Beschluss vom 02.05.2006 – 1 BvR 507/01 – hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Presseagentur wegen Eingriffs in die Pressefreiheit mangels Erfolgsaussichten nicht zu Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Presseagentur wandte sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Entscheidungen der Fachgerichte, die die Presseagentur zur Unterlassung der Verbreitung von Luftbilder von Anwesen Prominenter, der Offenlegung der …
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