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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

OVG Niedersachsen: Nicht jeder Bewerber kann Bestenauslese erwarten – Beschränkungen des Bewerberkreises über Anforderungsprofil zulässig!

Das OVG Lüneburg hat sich in seinem aktuellen Beschluss vom 28.09.2006 – 5 ME 229/06 – mit einem der klassischen Probleme des Beamtenrechts befaßt: der Rechtmäßigkeit von Ausschreibungsprofilen in Bewerbungsverfahren. Art. 33 Abs. 2 GG garantiert jedem Bewerber bei

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Veröffentlicht am: 12. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Online-Presseartikel müssen nicht nachträglich geändert werden

Das Archiv einer Online-Zeitung oder das Intertetangebot eines Presseerzeugnisses muss nicht ständig daraufhin kontrolliert werden, ob ein ein in der Vergangenheit rechtmäßig veröffentlichter Artikel mittlerweile entfert oder geändert werden müsste. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem einstweiligen Verfügungsverfahren (Beschluss v. 05.10.2006, Az.: 2-03 O 305/06 und 2-03 O 358/06) entschieden. Wie die …

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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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EuGH hat erneut über Fragen des Widerrufsrechts zu entscheiden

Mit Beschluss vom 02.10.2006 – Aktenzeichen 6 U 8/06 – legte das Oberlandesgericht Stuttgart dem EuGH erneut eine Frage zur Entscheidung vor, in welcher es um die Rückabwicklung fremdfinanzierter Immobilienkäufe geht. Im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Stuttgart machte die Klägerin Schadenersatz in Höhe von rund 82.000 € geltend.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Bundesverfassungsgericht erklärt Durchsuchung einer Anwaltskanzlei für unverhältnismäßig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom 07.09.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 2 BvR 1141/05) die Anordnung der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen eines Parkverstoßes für grob unverhältnismäßig und willkürlich angesehen und der Verfassungsbeschwerde des betroffenen Rechtsanwalts stattgegeben.

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Umkehr der Beweislast bei Verschuldensfrage

Das VG Lüneburg hat sich in seinem Urteil vom 11.09.2006 – 1 A 292/04 – mit Fragen der Beamten bzw. Soldatenhaftung befaßt. Im Beamten- und Soldatenrecht finden sich gesetzliche Schadenersatzregelungen, die einen Anspruch des Dienstherrn in der Regel begründen, wenn grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt. Das VG äußert sich vor allem zu der Frage, …

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Veröffentlicht am: 10. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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