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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Michael W. Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert. Insbesondere liegt eines seiner Arbeitsschwerpunkte im Bereich der sog. “Scheinselbständigkeit”. Hier berät er bundesweit als einer der wenigen spezialisierten Rechtsanwälte die Ratsuchenden zu den vielfältigen Fragen rund um die Thematik "Scheinselbständigkeit".

Nichteintragung ins Telefonbuch führt nicht zum Schadenersatzanspruch

So entschied der 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle am 07.09.2006 – Aktenzeichen 8 U 99/06 – und wies die Klage eines Versicherungsbüros gegen die Telekom ab. Im Streitfall hatte das Versicherungsbüro bei der Telekom einen Telefonbuchantrag beantragt, der jedoch für das Jahr 2005/2006 nur im überörtlichen aber nicht im örtlichen Telefonbuch erfolgte.

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Veröffentlicht am: 6. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Beamtenrecht: Besonderheiten bei der Vergütung von Überstunden

Das VG Lüneburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 04.09.2006 – 1 A 28/06 – mit einem Dauerbrenner im Beamtenrecht befaßt: der Vergütung von Mehrarbeit. Der Kläger hatte als Lehrer seine Unterrichtsverpflichtung von 27,5 Stunden auf 13, 75 Wochestunden reduziert.

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Veröffentlicht am: 6. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Reiserecht: Veranstalter haftet auch für Einrichtungen, die nicht im Katalog erwähnt waren

Der 10. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschied mit Urteil vom 18.07.2006 – X ZR 142/05 – über die Klage einer Mutter auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von 20.000 € pro Familienmitglied, nachdem ihr elfjähriger Sohn während einer Pauschalreise nach Griechenland aufgrund eines nicht mit Abdeckgittern versehenen Absaugrohres im Schwimmbecken ertrank. 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Sozialrecht: Halbwaisenrente nach DNA-Analyse!

Das LSG NW hat im Rahmen eines Verfahrens um einen Anspruch auf Halbwaisenrente das Ergebnis einer DNA-Analyse vorhandenen Gewebes eines Verstorbenen genügen lassen, um zu Gunsten der Klägerin die Vaterschaft des Verstorbenen anzunehmen. Anspruch auf Halbwaisenrente haben leibliche Kinder, Stiefkinder und Pflegekinder sowie Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen integriert waren.

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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Vergleich der betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat mit seinem Urteil vom 29.08.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 6 Sa 72/06) entschieden, dass der Vergleich der betrieblichen Verhältnisse beim Arbeitgeber mit dem NS-Terrorsystem und mit den in Konzentrationslagern begangenen Verbrechen einen wichtigen Grund für den Ausspruch einer fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers darstellen kann.

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2006 von RA Michael W. Felser
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