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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Schiessers Liste – Sozialauswahl grob fehlerhaft trotz Namensliste

Das ist wohl in die Hose gegangen. Der Fall „Schiesser“, eine bekannte deutsche Textilmarke, ist ein Lehrbeispiel, was einem Betriebsrat passieren kann, der einen Interessenausgleich mit sog. Namensliste abschliesst. Unterschreibt der Betriebsrat in einem Interessenausgleich / Sozialplan eine solche Namensliste, können sich die Arbeitnehmer, die auf dieser mit dem Betriebsrat abgestimmten Liste stehen, kaum noch …

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Veröffentlicht am: 30. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kein Beweisverwertungsverbot bei zufälligem heimlichen Mithören am Telefon?

Ein neues Urteil des Bundesarbeitsgericht zum Beweisverwertungverbot bei heimlichem Mithören(lassen) eines Telefonates könnte sich als „Scheunentorurteil“ entpuppen. Das Bundesarbeitsgericht hat vor wenigen Tagen (BAG, Urteil vom 23. April 2009 – 6 AZR 189/08) entschieden, nur das zielgerichtete Mithörenlassen eines Dritten bei einem Telefonat könne zu einem Verbot der Beweisverwertung führen, ein zufälliges Mithören reiche

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Veröffentlicht am: 30. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Software für die Betriebsratswahl

2010 stehen die nächsten regulären Betriebsratswahlen an, aber auch vorher finden, z.B. bei Neugründungen oder mangels Ersatzmitgliedern und Ausscheiden von Betriebsratsmitgliedern Betriebsratswahlen statt. Obwohl der Gesetzgeber

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Veröffentlicht am: 29. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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TV-L West Entgelttabelle 2009 (ab 1. März 2009)

Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder – TV-L. Die Höhe des monatlichen Verdienstes richtet sich nach

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Veröffentlicht am: 27. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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TV-L Ost Tabelle 2009 (ab 1.3.2009)

Die Vergütung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ergibt sich aus den Tabellen zum Tarifvertrag der öffentlichen Dienst der Länder – TV-L. Im Osten der Republik beträgt das Tabellenentgelt immer noch nur

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Veröffentlicht am: 27. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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