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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit?

Betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit? Möglich, aber nur wenn Beschäftigungsbedarf auf Dauer entfällt. Eine Ungewissheit wie es weitergeht alleine reicht nicht aus.

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Veröffentlicht am: 11. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Freistellung und Mitbestimmung

Eine Freistellung unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG. Das gilt unabhängig davon, ob die Freistellung im gekündigten oder ungekündigten Arbeitsverhältnis und unabhängig davon, ob sie mit oder ohne Vergütungsfortzahlung ausgesprochen wird, entschied zuletzt das

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Veröffentlicht am: 8. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Aufhebungsvertrag statt Kündigung?

Der Aufhebungsvertrag ist eine lukrative Alternative zur Kündigung, aber nicht immer. Keine Bedenken bestehen, wenn der Mandant kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen will (Anschlußjob sicher), die Kündigungsfrist eingehalten ist, die Abfindung anständig ausfällt, alle auch nur potentiell strittigen Punkte bedacht und keine Schnitzer bei der steuerlichen Seite gemacht werden. Heute suchte eine Führungskraft aus der …

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Veröffentlicht am: 7. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter

Der Arbeitsvertrag leitender Angestellter wird traditionell noch häufig als Anstellungsvertrag bezeichnet. Rechtlich gilt jedoch das, was bei jedem Arbeitsvertrag zu beachten ist. Zum einen sollte darin alles schriftlich dokumentiert sein, was bedeutsam ist und bei den Verhandlungen besprochen wurde. Zum anderen sollte der Anstellungsvertrag den Anforderungen genügen, die die Rechtsprechung seit 2002

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Veröffentlicht am: 6. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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Arbeitsgericht Wuppertal: Verdachtskündigung wg. angeblichem Diebstahl von Damenbinden unwirksam

Das Arbeitsgericht Wuppertal hat (ArbG Wuppertal vom 31.3.2009 – 4 Ca 3853/08) die fristlose Kündigung einer Verkäuferin eines Dicounters für rechtsunwirksam erklärt, der vorgeworfen wurde, ein Paket Binden im Wert von 0,59 € gestohlen zu haben. Die seit 2001 bei dem Discounter beschäftigte Klägerin benötigte

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Veröffentlicht am: 6. April, 2009 von RA Michael W. Felser
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