RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
so der Titel einer Tagung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) zum 60. Geburtstag des Tarifvertragsgesetzes am 23./24.04.2009 in Berlin. Der Geburtstag des TVG soll Anlass für eine kritische Bilanz und einen Blick nach vorn geben. Was ist aus der Vergangenheit zu lernen und welche Perspektiven …
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Kurzarbeit zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigungen, dafür wirbt die Bundesregierung mit tagesaktuellen Informationen auf den Internetseiten „Einsatz für Arbeit“. Dort finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Bei betriebsbedingter Kündigung und Aufhebungsvertrag kursieren viele Gerüchte über die Höhe der „üblichen“ Abfindung. Dabei wird gerne die Abfindungsformel „ein halbes brutto für netto“ genannt, also ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. AFP berichtet unter Berufung auf eine Umfrage des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), durchschnittlich würden 12.000 Euro gezahlt. Wenn die Anwälte …
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Betriebsratsmiitglieder sind auch von Kurzarbeit betroffen. Was bei Betriebsratstätigkeit während Kurzarbeit - z.B. bei Betriebsratssitzung und Freistellung - gilt.
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Vor jeder Kündigung ist der Betriebsrat anzuhören, § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wird der Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört, ist die Kündigung unwirksam, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG. Die Bedeutung der Anhörung des Betriebsrats für die Kündigung und eine spätere Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers wird von Betriebsräten häufig unterschätzt. Der Betriebsrat hat zwar kein …
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