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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kurzarbeit und Elterngeld

Kurzarbeit schadet beim Elterngeld in der Elternzeit Kurzarbeit bedeutet immer weniger Geld (60 bzw. 67 % ohne Aufstockung durch den Arbeitgeber), aber es kann sogar das spätere Familieneinkommen werdender Eltern nach dem Ende der Kurzarbeit verringern. Dann nämlich, wenn eine Kurzarbeiterin oder ein Kurzarbeiter, die Nachwuchs erwarten,  während der Elternzeit Elterngeld bezieht. Elterngeld: Bezugszeitraum 12 …

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Veröffentlicht am: 10. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Insolvenz: Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Arbeitszeitkonten, Zwangsurlaub und Kurzarbeit bringen nicht alle Unternehmen durch die Wirtschaftskrise. Märklin ist ein prominentes Beispiel, Schiesser ebenfalls und 2009 werden weitere Unternehmen folgen. Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn das Gerücht der Insolvenz durch den Betrieb geistert. Wohl der Belegschaft, die einen Betriebsrat mit gesetzlichen Rechten hat.  Andernfalls

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Veröffentlicht am: 9. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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DGB fordert Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat seine Forderung nach einem eigenen Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerdatenschutzgesetz) vor dem Hintergrund der immer neuen Ausweitungen des Datenmissbrauchs bei Telekom und Bahn bekräftigt. Der DGB hatte 2008 bereits mehrfach ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert (Pressemitteilung zu Lidl). Nachdem in den letzten Tagen auch schon die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Frau Ingrid Schmidt, ein eigenes …

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Veröffentlicht am: 9. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern wegen Auftragsverlust

Leiharbeitnehmer first, das ist die Devise in den meisten Unternehmen in der Wirtschaftskrise, bevor es an die Arbeitszeitkonten der Stammbelegschaft rangeht oder Zwangsurlaub angeordnet wird. Die Leiharbeiter als Personalreserve werden als erste abgebaut. Wann dürfen Leiharbeitnehmer vom Verleihunternehmen betriebsbedingt gekündigt werden? Entfällt

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Veröffentlicht am: 9. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kurzarbeit für leitende Angestellte?

Kurzarbeit für leitende Angestellte nur einvernehmlich möglich oder wenn der Arbeitsvertrag eine Regelung dazu enthält.

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