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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kurzarbeit für Auszubildende?

Ein Betriebsrat aus unserem Mandantenkreis stellte uns diese interessante Frage, nachdem im Betrieb Kurzarbeit eingeführt wurde, von der auch die Ausbilder betroffen waren. Nach herrschender Meinung gibt es keine Kurzarbeit für Azubis, die

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Veröffentlicht am: 9. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Freistellung und Dienstwagen, Mobiltelefon, Laptop

Wenn sich der Arbeitgeber von einem Arbeitnehmer trennen will, beginnt dies nicht selten, vor allem bei Führungskräften (AT-Mitarbeitern und leitenden Angestellten), mit einer schneidigen Maßnahme, nämlich der einseitigen und sofortigen Freistellung (Suspendierung). Manche Arbeitgeber garnieren die Demonstration des „Herr im Hause“-Standpunktes gerne zusätzlich durch den Entzug der üblichen Insignien des Aufstiegs, also Dienstwagen, Smartphone und …

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Veröffentlicht am: 8. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Erfolgsquote der Nichtzulassungsbeschwerde ist 2008 jedenfalls am Bundesarbeitsgericht wieder gestiegen. Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Pressemitteilung vom bekanntgab, waren im Jahr 2008 jede elfte (9,2 %) gegen die Versagung des dritten Rechtszuges durch die Landesarbeitsgerichte eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich. Damit knüpft die Erfolgsquote

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Veröffentlicht am: 7. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Zwangsurlaub, Betriebsferien und Arbeitszeitkonto

Zwangsurlaub in der Coronakrise? Die Krise wegen Coronavirus ist da: Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich allein das Risiko für Auftragsflauten und Absatzschwierigkeiten. In Zeiten der Wirtschaftskrise suchen die Arbeitgeber aber intensiv nach Möglichkeiten, einerseits schnell Kosten sparen zu können und anderseits der Belegschaft oder Teilen von ihr nicht betriebsbedingt kündigen zu müssen. Denn nach wirtschaftlicher Erholung  …

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Veröffentlicht am: 6. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Warnstreiks zeigen Wirkung: Zu Fuß und zu spät zur Arbeit

In München kein Taxi mehr zu bekommen, der Nahverkehr ruht. Der Ausstand von Verdi für 8 Prozent mehr Lohn zeigt Wirkung. In anderen Bundesländern streiken auch Polizisten und Lehrer (GdP und GEW). Schöner Nebeneffekt: Es gibt keine Knöllchen, wo gestreikt wird. Die Gewerkschaften wissen die Bürger auf ihrer Seite: Die Kosten für die überfällige Tariferhöhung …

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Veröffentlicht am: 3. Februar, 2009 von RA Michael W. Felser
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