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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Kurzarbeit 2009

2009 wird das Jahr der Kurzarbeit, das kann jetzt schon als gesicherte Erkenntnis gelten. Der Gesetzgeber hat diesmal frühzeitig reagiert und die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld im Antragszeitraum 1.1.2009 bis 31.12.2009 verlängert, von 12 auf 18 Monate. Auch eine längere Krise lässt sich so mit Kurzarbeit überbrücken. Kurzarbeit ist besser als Arbeitslosigkeit, denn der Job …

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Veröffentlicht am: 27. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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AG Köln: Kündigung wegen Hanfanbaus unwirksam

Das Amtsgericht Köln (Az. 208 C 141/02)  hatte sich der Kündigung eines Vermieters zu befassen. Kündigungsgrund war der Cannabisanbau des Mieters mit anschließendem Eigenkonsum der Gewächse. Da das Strafverfahren gegen den Mieter wegen des Anbaus gegen Zahlung einer geringen Geldbuße eingestellt worden war,

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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AGG: Schmerzensgeld von 11000 Euro für Degradierung

Das Arbeitsgericht Wiesbaden (Urteil vom 18.12.2008 – Aktenzeichen 5 Ca 46/08) verurteilte die R+V Versicherung im Fall „Eisele“ zu einer Entschädigung in Höhe von 10818 Euro, also drei Gehälter nach § 15 Abs. 2 S. 1 AGG . Die Klage der Arbeitnehmerin türkischer Abstammung wegen Diskriminierung aufgrund ihrer ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts auf Zahlung …

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Arbeitszeitrichtline vom EU-Parlament abgelehnt

Die in der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie geplante 60 Stunden-Woche mittels „Opt-Out-Klausel“ macht das EU-Parlament nicht mit. Am 17.12.2008 hat das Parlament den Vorschlag des Ministerrats abgelehnt, so dass es bei der 48 Stunden-Woche bleibt. Das Parlament votierte zudem

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Veröffentlicht am: 19. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kündigungsfrist bei der Eigenkündigung

Kündigt der Arbeitnehmer selbst, nennt man das eine Eigenkündigung. Bei der Arbeitnehmerkündigung können andere Kündigungsfristen als bei der Arbeitgeberkündigung zu beachten sein. So kann der Arbeitsvertrag verlängerte Fristen nur für den Arbeitgeber vorsehen, ähnlich wie die gesetzliche Regelung in § 622 BGB. Dann muss der Arbeitnehmer bei der Eigenkündigung nur

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Veröffentlicht am: 18. Dezember, 2008 von RA Michael W. Felser
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