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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Scheidungsrate steigt nach Weihnachten?

Journalisten haben mir es das erste Mal gesteckt und mein ungläubiges Staunen dafür geerntet: Nach Weihnachten steigt die Zahl der Trennungen tatsächlich an. Ähnliche Effekte werden ja auch der Urlaubszeit nachgesagt. Möglicherweise hängt das mit dem intensiveren Kontakt über die Feiertage oder während des Urlaubs zusammen. Wir können jedenfalls durch unsere Statistik

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Veröffentlicht am: 4. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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JuracityBlog: Das war 2008

Unser Weblog auf Blog.Juracity.de verzeichnete laut Google Analytics im letzten Jahr 373.542 Besuche (dabei wurden 1,52 Seiten wurden je Besuch betrachtet), das sind 35,66 % mehr Besuche als als 2007. Immerhin 16,8 % unserer Besucher kamen über Jurablogs, der Rest über Suchmaschinen, 5% ber Direkteingaben. Renner waren natürlich die Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst, das Unterhaltsrecht, …

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Veröffentlicht am: 4. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Betriebsbedingte Kündigung von Leiharbeitnehmern

Wann dürfen Leiharbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt werden? Entfällt mit Wegfall des Auftrags auch automatisch das Beschäftigungsbedürfnis für den Leiharbeitnehmer? Dagegen sprechen allerdings die Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die für verleihfreie Zeiten das Verleihrisiko beim Unternehmen

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Veröffentlicht am: 4. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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Kurzarbeit und Personalrat

Kurzarbeit mit Personalrat im öffentlichen Dienst? Der KAV fordert 2020 Kurzarbeitergeld für den öffentlichen Dienst. Mangels Mitbestimmungsrecht des Personalrats wird das aber kaum möglich werden. Der TVÖD bzw. TV-L müsste vorher geändert werden.

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Ein frohes neues Jahr 2009!

wünschen wir unseren geneigten Leserinnen und Lesern, vor allem ein Jahr mit einer guten Gesundheit und einem sicheren Arbeitsplatz. Wir hoffen, dass Ihre Pläne gelingen mögen. Wir werden 2009

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Veröffentlicht am: 2. Januar, 2009 von RA Michael W. Felser
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