RA Michael W. Felser
Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.
20000 Euro Entschädigung und Schadensersatz in noch unbekannter Höhe wegen durch ein statistisches Gutachten belegter Geschlechtsdiskriminierung sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 26.11.2008 – 15 Sa 517/08) einer Mitarbeiterin der Verwertungsgesellschaft GEMA zu. Die Mitarbeiterin hatte sich auf eine Direktorenstelle beworben und war
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War falsch und bleibt falsch, das ergab gestern der dritte Verhandlungstermin von ehemaligen Mitarbeitern der Agfa Gevaert, die per Betriebsübergang in die – inzwischen insolvente – Agfa Photo GmbH „abgeschoben“ wurden. Dabei informierte Agfa allerdings die Arbeitnehmer mit dem gesetzlich vorgeschriebenen
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Auch immer gerne gesehen ist die Änderungskündigung, der ein schöner funkelnagelneuer Arbeitsvertrag mit allen Schikanen, pardon modernsten Arbeitsvertragsklauseln, als Änderungsangebot beigefügt ist. Ein solches Änderungsangebot ist arbeitsrechtlich ein unmoralisches Angebot, es macht die Änderungskündigung unwirksam. Grund:
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Die Finanzkrise weitet sich zur Wirtschaftskrise (Rezession) aus. Betriebsbedingte Kündigungen werden 2009 kommen. Was können Arbeitnehmer tun? Behinderte mit einem GdB unter 50 % sollten in jedem Fall eine Gleichstellung beantragen. Weitere Maßnahmen, um einen besonderen Kündigungsschutz zu erlangen und die Krise zu überstehen:
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Jedes 3. Unternehmen plant 2009 Entlassungen, meldet das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft. Grund: die Wirtschaftskrise. Zur Zeit behelfen sich die Unternehmen mit dem Abbau von Arbeitszeitguthaben, Kurzarbeit und Betriebsurlaub. Aber diese Maßnahmen greifen nur vorübergehend. Dauert die Wirtschaftskrise länger, sind betriebsbedingte Kündigungen
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