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RA Michael W. Felser
RA Michael W. Felser Rechtsanwalt Felser hat sich auf besondere Gebiete des Arbeitsrechts spezialisiert, insbesondere das Kündigungsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Öffentliches Dienstrecht und die sog. “Scheinselbständigkeit”. Im Betriebsrentenrecht hat er sich u.a. durch ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts einen Namen gemacht.

Arbeitnehmertag und Arbeitgebertag

Einen Arbeitgebertag gibt es ja schon, die Arbeitgeberverbände feiern sich mit einer Spitzenveranstaltung einmal jährlich. Auch die Arbeit selbst wird gefeiert am Tag der Arbeit. Nur wenige feiern bisher einen

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Veröffentlicht am: 13. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Wahlanfechtung der Personalratswahl bei SPD-Bundestagsfraktion gescheitert

Die Personalratswahl der Beschäftigten der Bundestagsfraktion der SPD ist von einem einzelnen Beschäftigten mit einem Wahlanfechtungsverfahren angegriffen worden. Zur Begründung berief der Mitarbeiter darauf, dass auf eine Fraktion im Deutschen Bundestag das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) anzuwenden sei; es müsse also anstelle der Personalratswahl eine Betriebsratswahl durchgeführt werden. Der Antrag des Beschäftigte richtete sich auf die Feststellung …

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Veröffentlicht am: 11. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Kunstausstellung Katharina von Koschembahr

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Veröffentlicht am: 6. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Nach Kündigung: Gespräch unter Männern

Nachdem seine in einem Supermarkt beschäftigte Frau die Kündigung bekommen hatte, wollte ihr Ehemann – wie er der Polizei bei seiner Festnahme mitteilte – mit dem Marktleiter ein Gespräch unter Männern führen.

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer bzw. scheinselbständig

Mehrere Gerichte verschiedener Gerichtsbarkeiten (Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit und Finanzgerichtsbarkeit) haben sich in aktuellen Urteilen mit der Frage befasst, ob Interviewer, die von Marktforschungsinstituten und Meinungsforschungsinstituten beschäftigt werden, Selbständige sind oder Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer. Der Trend geht dahin, dass Telefoninterviewer 5 / 5 ( 1 vote )

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Veröffentlicht am: 5. Oktober, 2008 von RA Michael W. Felser
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